Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Als staatlich konzessionierte Privatklinik kann KÖ-KLINIK keine Leistungen über die Krankenkassen abrechnen. Wir führen daher nur Behandlungen für Selbstzahler durch.
Sie als Patient haben allerdings durchaus die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenversicherung eine Kostenübernahme Ihrer Brustvergrößerung, Brustverkleinerung, Nasenkorrektur oder Fettabsaugung zu beantragen.
Informationen darüber, unter welchen Umständen die Krankenkassen für die Behandlungskosten aufkommen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.