„Fett weg“-Prozess: Klägerin hat gute Aussichten auf Schmerzensgeld
Es war die Hoffnung auf schlankere Oberschenkel, die die junge Frau aus dem Kreis Mayen-Koblenz dazu veranlasste, in einem Freizeitbad eine sogenannte Kryolipolyse durchführen zu lassen. Bei dieser Behandlung werden Fettpolster mit einem speziell entwickelten Gerät gezielt gekühlt, wodurch die Fettzellen absterben. Unter fachärztlicher Aufsicht mit einem geprüften Gerät ist dieser Eingriff bedenkenlos. Doch bei der Behandlung der Klägerin kam augenscheinlich ein defekter Apparat zum ein Einsatz: Die Frau erlitt schwere Vereisungen bis auf die Muskeln und musste anschließend mehrfach operiert werden.
Da sich weder der Bad-Betreiber noch der Gerätehersteller für den entstandenen Schaden verantwortlich fühlte zog die Geschädigte vor Gericht. Das Koblenzer Landgericht hat nun entschieden, dass ihre Forderung nach Schmerzensgeld gerechtfertigt ist. Legt der Gerätehersteller keinen Widerspruch gegen dieses Urteil ein, wird das Gericht im zweiten Schritt die Höhe des Schmerzensgelds festlegen. Die Klägerin hatte 40.000 Euro gefordert.