Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wenn Sie sich für eine Schönheitsoperation interessieren, haben Sie sich vielleicht auch schon die Frage gestellt, ob Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt. KÖ-KLINIK hat im Folgenden alle Informationen zusammengestellt, unter welchen Umständen dies der Fall sein kann.
Schönheits-OP: Ästhetisch oder medizinisch?
Generell gilt, dass gesetzliche und private Krankenversicherungen nur für medizinisch notwendige Behandlungen aufkommen - dazu zählen Schönheitsoperationen in der Regel nicht. Dennoch kann es sich für Sie lohnen, eine Kostenübernahme oder -beteiligung Ihrer Behandlung zu beantragen.
Dies ist der Fall, wenn eben doch eine medizinische Indikation für Ihren Eingriff vorliegt:
- Brustverkleinerung zur Reduzierung von Rückenbeschwerden
- Nasenkorrektur bei chronischen Atemwegsproblemen
- Lidkorrekturen bei nachweisbaren Beeinträchtigungen des Sichtfeldes
- Fettabsaugung bei Lipödem Stufe 3
Jetzt bei KÖ-KLINIK beraten lassen
Selbstverständlich helfen wir Ihnen in der KÖ-KLINIK dabei, die Übernahme Ihrer Behandlungskosten zu beantragen. Dazu benötigen Sie neben einem Attest Ihres behandelnden Arztes nämlich auch unseren Kostenvoranschlag, den wir Ihnen im Anschluss an Ihre Beratung bei uns erstellen.
Gerne informieren unsere erfahrenen Fachärzte Sie auch zu den Finanzierungsoptionen in unserer Klinik. Denn auch wenn Ihre Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, muss Sie das nicht von Ihrer Wunschbehandlung abhalten.