KÖ-KLINIK GmbH
Privatklinik für Kosmetische und Plastische Chirurgie
Neuer Wall 50
20354 Hamburg
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Königsallee 60C
40212 Düsseldorf
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60327 Frankfurt
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Egal, ob Sie sich den Traum einer Brustvergrößerung, Bauchdeckenstraffung, Nasenkorrektur etc. erfüllen möchten: Die KÖ-KLINIK in Düsseldorf ist eine der renommiertesten Privatkliniken dieses Segments und steht für hohe Qualität und langjährige Erfahrung. Unsere erfahrenen Fachärzte für Plastisch-Ästhetische Chirurgie stehen Ihnen gerne zur Seite für Ihre individuelle Schönheit und Ihr Wohlbefinden.
Häufig treten Interessenten im Vorfeld an uns heran, um sich über eine pauschale Aussage zu den Behandlungskosten zu informieren. Einige Kliniken veröffentlichen standardisierte Preislisten der angebotenen Schönheits OPs: „Die Kosten einer Brustvergrößerung...“, „Eine Bruststraffung kostet...“ oder „Eine Augenlidstraffung schlägt mit ... Euro zu Buche“. Die Fachärzte der KÖ-KLINIK halten diese Pauschalberechnung der Kosten nicht für angebracht. Jeder Patient und somit auch jeder medizinische Ausgangsbefund ist höchst individuell. Erst eine persönliche Untersuchung infolge eines unverbindlichen Beratungstermins liefert alle zu berücksichtigenden Faktoren, um die finalen Kosten einer Schönheits-OP zu veranschlagen.
Sichern Sie sich Ihren unverbindlichen Beratungstermin und nutzen Sie die Gelegenheit, mit unseren Experten über Ihr Anliegen zu sprechen.
Der Aufwand und damit auch die Kosten einer Schönheits-OP sind von persönlichen Wünschen sowie individuellen Voraussetzungen abhängig. Bei einer Brustvergrößerung beispielsweise beeinflussen das Bindegewebe, die Brustform, eine mögliche Brusterschlaffung und die Wahl der Brustimplantate die operativen Maßnahmen und damit die finalen Behandlungskosten. Auch ein Facelift hängt ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab. Gleichermaßen verhält es sich bei Eingriffen wie der Fettabsaugung, Oberarmstraffung, Ohrenkorrektur, Brustverkleinerung oder Lippenmodellierung. Die exakten Kosten Ihrer Behandlung werden im Rahmen des persönlichen Beratungsgesprächs mit Ihrem behandelnden Facharzt festgelegt und verbindlich in einer Kostenaufstellung festgehalten.
Schönheitsoperationen, wie eine ästhetische Brustvergrößerung, werden in der Regel von der Krankenkasse nicht als medizinisch notwendig eingestuft und entsprechend nicht finanziell unterstützt. Jedoch gibt es vereinzelt medizinische Befunde, bei denen ein Eingriff auch gleichzeitig der Gesundheit dient, zum Beispiel eine Nasenkorrektur bei Nasenscheidewandverkrümmung oder eine Brustverkleinerung bei Rückenschmerzen. Die Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit erfolgt in diesen Fällen durch den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse.